Das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in der Praxis
28. März bis 1. April 2022
täglich 18:00–19:30 Uhr
7,5 Std. nach §15 FAO
(ab 19:30 Uhr können Sie mit dem Referenten Einzelfragen erörtern)



Platz für
20 Teilnehmer
Für
Fachanwälte für
-Handels- und Gesellschaftsrecht
- Internationales Wirtschaftsrecht
alle Rechtsanwälte und Juristen, die im Gesellschaftsrecht tätig sind
Notare und Zivilrichter
PD Dr. Caspar Behme
Privatdozent, Ludwig-Maximilians-Universität München
Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das zum 1.1.2024 in Kraft tritt, wird das deutsche Personengesellschaftsrecht umfassend reformiert. Das Gesetzesrecht wird in weiten Teilen an die bisher bereits gelebten Rechtslage, die im Wesentlichen durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geprägt wurde, und an die Bedürfnisse der Praxis angepasst. Für die gesellschaftsrechtliche (Beratungs-)Praxis ist es unabdingbar, sich frühzeitig auf die Reform einzustellen:
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Bei der Neugründung von Personengesellschaften muss die Änderung der Rechtslage durch das MoPeG bereits jetzt mitbedacht werden;
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bei bereits bestehenden Gesellschaften sind Gesellschaftsverträge in sämtlichen Punkten, in denen die neue Rechtslage nicht den Bedürfnissen des Einzelfalles entspricht, bereits vor Inkrafttreten des MoPeG rechtzeitig anzupassen;
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es ist eine Entscheidung über eine Eintragung in das neu eingeführte Gesellschaftsregister zu treffen.
Was Sie lernen werden
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Was die wesentlichen materiell-rechtlichen Änderungen im Recht der GbR und der OHG sind und worauf bei der Beratung von Personengesellschaften künftig besonders zu achten ist.
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Wie sich die Kodifizierung bisherigen Richterrechts, insbesondere die Anerkennung der Rechtsfähigkeit der Außen-GbR, in der Praxis auswirkt.
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Was bleibt, wie es ist, wo sich lediglich die „Hausnummern“ der einschlägigen Regelungen ändern.
Über den Referenten
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PD Dr. Caspar Behme hat zur „Anatomie“ von Personengesellschaften an der LMU München habilitiert; seine Habilitationsschrift mit dem Titel „Die Gesellschaft mit persönlicher Gesellschafterhaftung als Rechtsformtyp“ ist 2022 bei Mohr Siebeck erschienen (Link). Er verfügt über umfassende Erfahrung nicht nur in der universitären Lehre, sondern auch als Referent in der (fach-)anwaltlichen Fortbildung zu gesellschaftsrechtlichen Themen und im Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung.
Fachanwälten stellen wir für die Teilnahme eine qualifizierte Bescheinigung über 7,5 Fortbildungsstunden gemäß § 15 FAO zur Vorlage bei Ihrer Rechtsanwaltskammer aus.
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Sie möchten, dass die Veranstaltung exklusiv für Ihre Kanzlei oder Rechtsabteilung stattfindet (als Webinar oder Seminar vor Ort)? Schreiben Sie uns!